
Alle Förderungen BAFA-Förderprogramme
Gültig bis 30.06.2026
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um.
Das Wichtigste zur Förderung
Ist die Einbindung eines Energieberaters notwendig?
Wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie zB Dämmung der Fassade oder Austausch der Fenster, planen und / oder Änderung an der Anlagentechnik (außer Heizung) vornehmen möchten, ist die Einbindung eines Energieberaters notwendig. Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. Ebenso werden notwendige Umfeldmaßnahmen die für die Umsetzung einer Maßnahme erforderlich sind gefördert.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Außenwände
- Dachflächen
- Austausch von Türen und Fenstern
- Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird
Anlagentechnik außer Heizung
- Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
- Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird
Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich incl. Austausch von Heizungspumpen und / oder Heizkörpern
- Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird
Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz
- Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird

Sie haben Interesse?
Ich berate Sie gerne!
Olaf Wussow
Gebäudeenergieberater/HWK
Sanitär- und Heizungsbaumeister