BAFA-Förderprogramme

Alle Förderungen BAFA-Förderprogramme

Gültig bis 30.06.2026

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um.

Das Wichtigste zur Förderung

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) bis zu 60.000 Euro möglich
  • Förderfähige Kosten für Vollsanierung oder Neubau (Teilprogramm BEG WG) von bis zu 150.000 Euro
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Anbieter
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderart

  • Zuschuss

Förderfälle

  • Einzelsanierung
  • Heizungsmodernisierung

Förderumfang

Förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit, ohne SanierungsfahrplanFörderfähige Kosten für Vollsanierung oder Neubau von bis zu 150.000 Euro

Ist die Einbindung eines Energieberaters notwendig?

Wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie zB Dämmung der Fassade oder Austausch der Fenster, planen und / oder Änderung an der Anlagentechnik (außer Heizung) vornehmen möchten, ist die Einbindung eines Energieberaters notwendig. Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. Ebenso werden notwendige Umfeldmaßnahmen die für die Umsetzung einer Maßnahme erforderlich sind gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Maßnahmen an der Gebäudehülle

  • Außenwände
  • Dachflächen
  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird

Anlagentechnik außer Heizung

  • Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird

Heizungsoptimierung

  • Hydraulischer Abgleich incl. Austausch von Heizungspumpen und / oder Heizkörpern
  • Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird

Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz

  • Förderhöhe 15% Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus von zusätzlich 5% gewährt wird
Olaf Wussow

Sie haben Interesse?

Ich berate Sie gerne!

Olaf Wussow

Gebäudeenergieberater/HWK
Sanitär- und Heizungsbaumeister