
Kredit Nr. 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Gültig bis 03.06.2027
Für die Fianzierung bereits bezuschusster Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Das Wichtigste zur Förderung
Für Teil- oder Komplettsanierungen
Die KfW bietet Ergänzungskredite für Wohngebäude an. Voraussetzung hierfür sind bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Neue Förderungen für Einzelmaßnahmen (Zuschuss) durch das BAFA
Die Zuschussförderung für Enzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird durch das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, abgewickelt. Auch hierfür ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz notwendig.

Sie haben Interesse?
Ich unterstütze Sie gerne zum Thema Kredit Nr. 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude!
Olaf Wussow
Gebäudeenergieberater/HWK
Sanitär- und Heizungsbaumeister
Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
Energieberatung und Energieservices für
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