
Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Gültig bis 31.01.2027
Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden.
Das Wichtigste zur Förderung
Was wird mit dem KfW-Zuschuss 458 gefördert?
Mit dem Zuschuss 458 fördert die KfW den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Neubauten werden über dieses Programm nicht gefördert.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, außerdem Wohnungseigentümergemeinschaften. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus erhalten nur Eigentümer, die die Wohnung selbst bewohnen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und gegebenenfalls Boni zusammen. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gibt es, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Je nach Einkommen kommt ein Einkommensbonus von bis zu 40 % hinzu. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei geringem Einkommen bis zu 80 %. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus ergibt das einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Gleichzeitig sinkt die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Antragstellung. Wer einen Heizungstausch plant, sollte den Antrag deshalb nicht unnötig aufschieben.
Wie läuft der Antrag ab?
Bevor Sie den Antrag stellen, schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung ab, der die Förderzusage berücksichtigt. Ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Den Antrag stellen Sie anschließend selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Zu den technischen Anforderungen gehört unter anderem ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
Ergänzungskredit
Mit einer Zusage für den Zuschuss können Sie die restlichen Kosten zusätzlich über den KfW-Ergänzungskredit finanzieren.
Stand der Konditionen: Juli 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Sie haben Interesse?
Ich unterstütze Sie gerne zum Thema Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude!
Olaf Wussow
Gebäudeenergieberater/HWK
Sanitär- und Heizungsbaumeister
Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
Energieberatung und Energieservices für
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